DIENSTREISEN
: Auch kombiniert mit Urlaub absetzbar

MÜNCHEN | Arbeitnehmer können die Kosten für Dienstreisen künftig auch in Verbindung mit einem Urlaub von der Steuer absetzen. Der Bundesfinanzhof hob das seit Jahrzehnten geltende Aufteilungsverbot auf. Damit können die Arbeitnehmer die Kosten für eine Geschäftsreise künftig in der Steuererklärung geltend machen, auch wenn sie direkt mit einem Urlaub verbunden ist. Die Finanzämter sind nach dem BFH-Beschluss dazu verpflichtet, die Ausgaben für den beruflich veranlassten Teil der Reise anzuerkennen. (dpa)