Das Weinhandelsabkommen zwischen EU und USA

Was in den Wein darf – das regelt weltweit die OIV, die „Organisation international de la vigne et du vin“. Da die USA jedoch auch aus dieser internationalen Organisation ausgetreten sind, verhandelt die EU nun schon seit 1984 über ein bilaterales Abkommen, das den Weinhandel regeln soll. Für den Fall, dass dieses nicht zustande kommt, droht die USA mit einer Klage vor der WTO. Druck auf die EU ausgeübt wurde außerdem von den Weinexporteuren, allen voran in Frankreich, denn die EU exportiert rund 4 Millionen Hektoliter Wein in die USA, importiert aber nur 3 Millionen. Um den Export zu fördern, setzte die Kommission den Schutz von Herkunftsbezeichnungen durch: So dürfen sich US-Weine zum Beispiel nicht länger Chablis oder Rhine nennen. Auch in diesem Bereich fordert die Bundesregierung Nachverhandlungen und will noch mehr Herkunftsbezeichnungen schützen lassen. Dritter Kritikpunkt: Weine, die weniger als 7 Prozent Alkohol haben, dürfen in den USA nicht als Wein bezeichnet werden – das gefährdet den Absatz von deutschen Spezialitäten wie Eiswein oder Trockenbeerenauslese mit niedrigem Alkoholgehalt. HER