Weihnachten im Heim

In Belgien feiern Asylbewerber das Fest der Liebe mit Familien, in Deutschland mit der Residenzpflicht

Zu Weihnachten einen Asylbewerber: Eine belgische Tageszeitung hat zur Weihnachtsaktion aufgerufen und sucht Familien, die zu Weihnachten Asylbewerber einladen wollen. Die Sache läuft gut. Schöne Aktion – ob so etwas nicht auch in Deutschland möglich wäre?

„Hier hängt so etwas davon ab, ob auch der zuständige Beamte weihnachtlich gestimmt ist“, sagt Jens-Uwe Thomas vom Flüchtlingsrat Berlin. Das Hindernis heißt: Residenzpflicht.

Diese schränkt die Reisefreiheit für Asylbewerber auf den Kreis ein, in dem sie gemeldet sind. Genehmigungen, diesen zu verlassen, gibt es nur für wichtige Termine. Behördengänge etwa, feiern ist da nicht eingeplant. Genehmigungen für private Zwecke sind Thomas nicht bekannt. Auch Vera Everhartz vom Flüchtlingsrat Brandenburg kann sich eine Genehmigung für Weihnachtsfeiern nicht vorstellen, obwohl dies im Ermessensspielraum des Amtes läge: „Das variiert sehr von Amt zu Amt.“ Manchmal gibt es eine Chance, wenn man den zukünftigen Ehepartner sehen möchte. Aber wer verlobt sich schon, nur um an einer Weihnachtsfeier teilzunehmen?

Laut Vera Everhartz kommt es vor allem auf ein gutes Verhältnis zum Sachbearbeiter an. Aber selbst wenn der gut drauf ist, bleibt die Frage: Wie weit kommt man eigentlich mit 40 Euro Taschengeld? KERSTIN SPECKNER