Tiere als Souvenir

Von ihren exotischen Reisen bringen Urlauber nicht nur Papageien in der Posterrolle mit. Das kann teuer werden

Im letzten Jahr wurden vom Zoll in Frankfurt etwa 10.000 lebende Tiere beschlagnahmt. Viele davon unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Ihre Einfuhr ist verboten. Ungefähr drei Lebendfunde hat der Zoll pro Tag. Bei der Wahl der Verstecke sind die Reisenden fantasievoll: Papageien und Schlangen werden in Posterrollen versteckt, artgeschützte Frösche in Filmrollen. Auch Chamäleons in ausgehöhlten Büchern oder Meerkatzen in Jutebeuteln hat der Zoll schon gefunden und beschlagnahmt. Kleine Reptilien werden gerne in Zigarettenschachteln verstaut, Vogelspinnen in Streichholzschachteln.

Für die Reisenden kann solch ein Mitbringsel teuer werden. Die Geldstrafen für Privatpersonen können bis zu 50.000 Euro betragen. Die Strafe für die Einfuhr eines geschützten Papageis ohne Papiere etwa kann 500 Euro kosten, orientiert sich aber am Bußgeldkatalog und ist somit auch vom Einkommen abhängig. Stellt sich bei den anschließenden Ermittlungen heraus, dass das Tier nicht vorsätzlich illegal eingeführt wurde, ist die Strafe für Privatpersonen nicht so hoch. Bei einem gewerblichen Hintergrund kann im Extremfall, etwa bei Wiederholungstaten und bei gleichzeitiger Tierquälerei, sogar eine Gefängnisstrafe verhängt werden.

Aber auch nicht geschützte Arten dürfen nicht ohne weiteres einreisen. Oft werden kleine Kätzchen, die Urlauber etwa im Türkeiurlaub angefüttert haben, aus Mitleid mitgebracht. Davon rät Christina Kolodzeiski vom Zollamt Frankfurt ab: „Diese Tiere sind gesundheitlich nicht versorgt und können Tollwut oder Katzenschnupfen haben.“ Es kann sein, dass das Tier beschlagnahmt wird und am Flughafen bleiben muss. Dort wird es auf Kosten des Tierbesitzers untersucht, geimpft und muss sechs Wochen in Quarantäne bleiben. Das kann teuer werden. Ein Tag Vollpension in der Tierstation am Frankfurter Flughafen kostet für einen Hund oder eine Katze 24 Euro.Will man das vermeiden, sollte man sich vor der Einreise bei den Amtstierärzten der Grenzkontrollstelle informieren und die nötigen Impfungen und Papiere besorgen.

Reisende mit lebendigem Gepäck reagieren sehr unterschiedlich, wenn der Zoll die Tiere entdeckt. Ein Reisender, in dessen Gepäck eine kleine Landschildkröte gefunden wurde, die völlig geschwächt auf ihren Hinterbeinchen in einem kleinen Marmeladenglas stand, stellte nur fest: „Jetzt hat mein Kind gar nichts zum Spielen aus dem Urlaub.“ KERSTIN SPECKNER