Miethai & Co Kabelempfang ist Modernisierung
: Kein Luxusfernsehen

In Hamburg besteht nach der Abschaltung des „alten“ Antennenfernsehens Ende 2004 bekanntlich die Möglichkeit, mittels eines DVB-T-Decoders über 20 digitale Fernsehprogramme kostenfrei zu empfangen. Ob danach der Neuanschluss einer Mietwohnung an ein Kabelfernsehnetz noch als Modernisierung gemäß § 554 Abs. 1 BGB anzusehen ist, war bislang umstritten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun im Fall einer Berliner Mieterin, die mit Blick auf das bestehende Programmangebot des DVB-T den Anschluss ihrer Wohnung an ein rückkanalfähiges Breitbandkabelnetz verweigerte, ein Grundsatzurteil gefällt (20.7.2005, VIII ZR 253/04).

Demnach stelle ein gebührenpflichtiger Kabelanschluss selbst im Empfangsbereich des DVB-T eine objektive Wertverbesserung dar, weil der Vermieter damit rechnen könne, dass die Wohnung von künftigen Mietinteressenten eher angemietet werden wird als eine vergleichbare Wohnung ohne Kabelanschluss. Der BGH verweist vor allem auf ein größeres Programmangebot des Breitbandkabels, insbesondere auch an Sendern aus dem Ausland (z. B. türkische, russische, italienische). Wegen der teilweise erst zukünftigen Möglichkeiten kostenpflichtiger weiterer Dienste (z. B. Internet, Pay-Per-View, Pay-TV) genüge es, dass das Kabel zumindest zur Attraktivitätssteigerung der Wohnung geeignet erscheine. Der BGH betont ausdrücklich, dass es sich nicht um eine „Luxusmodernisierung“ handeln würde.

Fazit: Mieter müssen auch in Empfangsgebieten des DVB-T in der Regel die Verlegung des Kabelanschlusses in ihre Wohnung als Modernisierung dulden und entsprechend bezahlen. Wer jedoch kein Fernsehen über kostenpflichtige Kabel empfangen möchte, sollte seine Empfangsdose gleich beim Einbau durch den Vermieter verplomben lassen bzw. keinen Kabelvertrag abschließen. Dann fällt nur die Modernisierungsmieterhöhung an, nicht aber die Kabelnutzungsgebühr.

Fotohinweis: Marc Meyer ist Jurist bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 HH, ☎ 431 39 40, info@mhmhamburg.de, www.mhm-hamburg.de