Das Verfahren gegen Mubarak dauerte nur kurz

ÄGYPTEN Richter erklärt sich für befangen. Prozess gegen den Expräsidenten wird neu aufgerollt

KAIRO ap []| Der Prozess gegen den früheren ägyptischen Präsidenten Husni Mubarak wegen des Todes Hunderter Demonstranten ist nach nur wenigen Minuten abgebrochen worden. Richter Mustafa Hassan gab am Samstag bekannt, den Fall wegen Befangenheit abzugeben. Genauere Angaben, worin diese Befangenheit liegt, machte er nicht.

Hassan leitete den Fall an ein Berufungsgericht weiter, das nun einen neuen Richter bestimmen muss. Daraufhin riefen einige Anwälte im Saal, das Volk fordere die Hinrichtung des gestürzten Präsidenten.

Kritik an Richter Hassan

Hassan hatte im Oktober unter politischen Aktivisten in Ägypten für einen Aufschrei gesorgt, als er die Freilassung von 25 Mubarak-Anhängern anordnete, denen die Organisation eines Angriffs auf den Tahrirplatz, der sogenannten Kamelschlacht, während des Volksaufstands 2011 vorgeworfen wurde. Der Platz in Kairo galt als Zentrum der Protestbewegung gegen Mubarak.

Mubarak wirkte lebhaft bei der Verhandlung in Kairo am Samstag. Aus seinem Käfig winkte er seinen Anhängern zu, nachdem er in den Gerichtssaal geschoben worden war. Er verfolgte das Geschehen gemeinsam mit seinen beiden Söhnen Alaa und Gamal sowie dem ebenfalls angeklagten Ex-Innenminister Habib al-Adli.

Mubarak war wegen der Beihilfe zum Mord an fast 900 Demonstranten während des Volksaufstands 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Im Januar kippte ein ägyptisches Berufungsgericht das Urteil und ordnete einen neuen Prozess an. Das Gericht begründete dies mit Unzulänglichkeiten im ersten Gerichtsverfahren.

Der 84-jährige Mubarak war seit seiner Verurteilung im Juni 2012 nicht mehr in der Öffentlichkeit gesehen worden. Im vergangenen Jahr gab es mehrmals unbestätigte Berichte, wonach der Tod des gesundheitlich angeschlagenen Exstaatschefs unmittelbar bevorstehe.

Neben Mubarak und al-Adli müssen sich auch sechs Polizeigeneräle in dem Berufungsverfahren vor Gericht verantworten. Die sechs Generäle waren wegen Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Volksaufstand im ersten Prozess freigesprochen worden. Der Vorsitzende Richter hatte damals auf mangelnde Beweise verwiesen.