: Wie man sich vor unerwünschter Werbung schützt
WERBUNG Mit Werbemails und unerwünschten Anrufen bedrängen Firmen die Verbraucher. Dabei sind die gesetzlich davor geschützt
Melanie Castello, Verbraucherzentrale
Der Werbung scheinen keine Grenzen gesetzt. Ob am Telefon, per Email oder Postwurfsendungen: Die Firmen sind kreativ und hartnäckig in ihren Werbebemühungen. Allerdings sind nicht alle Werbemaßnahmen legal. Der Verbraucher wird geschützt –mehr als er oft merkt. Zum Beispiel sind sowohl Telefon- als auch E-Mailwerbung grundsätzlich untersagt.
Aber viele Unternehmen halten sich nicht an dieses Verbot und es liegt in der Hand der Verbraucher, sich zu wehren. Bei unerwünschter Telefonwerbung bietet die Verbraucherzentrale an, den Werbenden auf Unterlassung zu verklagen. Dabei ist es wichtig, Beweise für das Werbegespräch vorzulegen: Visitenkarten, Prospekte oder Informationen, die auf Grundlage des Gesprächs verschickt wurden. Bei der E-Mailwerbung stellt sich die Lage schwieriger dar, sagt Melanie Castello von der Verbraucherschutzzentrale Hamburg. Meist sei es unmöglich, den Absender nachzuverfolgen oder gegen Firmen, die aus dem Ausland Werbemails verschicken, vorzugehen.
Briefwerbung ist grundsätzlich erlaubt, allerdings muss bei persönlich adressierten Briefen eine Adresse angegeben werden, an die sich der Verbraucher wenden und ausdrücklich erklären kann, dass er nicht mehr beworben werden möchte. Unadressierte Postwurfsendungen kann man sich mit einem einfachen „Bitte keine Werbung“-Schild am Briefkasten vom Hals halten.
Seit mehr als zehn Jahren gibt es im Internet die Robinsonliste des Vereins Interessenverband Deutsches Internet. Hier können sich Privatpersonen eintragen und ausdrücklich bekräftigen, dass sie keine Werbung erhalten möchten. Die Verbraucherzentrale Hamburg sieht den Nutzen nicht unbedingt gegeben. „Die Beachtung dieser Liste ist freiwillig und nur wenige Firmen halten sich daran“, sagt Melanie Castello. Außerdem verschleiere die Liste das Verbot der E-Mail- und Telefonwerbung.
Am wirksamsten helfe es, darauf zu achten, wo man seine Daten angibt. „Wer an jedem Gewinnspiel teilnimmt und immer alle Daten preisgibt, wird in der Regel häufiger beworben als diejenigen, die vorsichtig damit umgehen“, sagt Castello. Wird man illegal beworben, hilft es, sich an die Verbraucherzentrale zu wenden, denn diese kann nur tätig werden, wenn ihr Verstöße auch gemeldet werden.LISA FRANKENBERGER
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen