Weiter Streit um Ortstafeln in Kärnten

Landeshauptmann Haider blockiert Beschilderung auch in slowenischer Sprache. Slowenen gehen vor Gericht

WIEN taz ■ Der Kärntner Anwalt Rudi Vouk lässt sich gern beim Schnellfahren im Ortsgebiet erwischen. Den Strafbescheid ficht er dann bis zum Verfassungsgericht an. Und bekommt Recht. Zuletzt vergangenen Mittwoch. Das Unterkärntner Bleiberg muss auch den slowenischen Namen Pliberk tragen. Orte mit einem Anteil von mindestens 10 Prozent slowenischer Bevölkerung sind nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet, wenn sie nicht zweisprachig ausgeschildert sind. Das hat der Verfassungsgerichtshof 2001 festgelegt.

Allerdings harrt dieses Erkenntnis noch immer ihrer Umsetzung. Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider (BZÖ) hat durch konsequente Verzögerungstaktik erreicht, dass bis heute nur eine Hand voll zusätzlicher Schilder montiert wurden. Bei einer Serie von Konsenskonferenzen, die Wolfgang Schüssel einberufen hatte, konnten sich die deutsch-kärntischen Heimatverbände erfolgreich quer legen. Obwohl die Slowenenvertreter sich bei der Anzahl der ausständigen Tafeln herunterhandeln ließen, blieben diese Runden Tische letztlich ohne Ergebnis.

Zuletzt hatten Haider und der Bund einander die Kompetenz für die Beschilderung zugeschoben. Denn im Gedenkjahr, in dem die Regierung sich anlässlich des 50. Jahrestages der Staatsvertragsunterzeichnung ausgiebig gefeiert hatte, war der moralische Druck besonders stark. So regelt der Staatsvertrag nicht nur den Abzug der Siegermächte nach dem Zweiten Weltkrieg, sondern garantiert in Artikel 7 auch die Rechte der ethnischen Minderheiten.

Um das beschämende Kompetenzpingpong zu beenden, stellten die Verfassungsrichter diesmal klar, dass es an der Bezirkshauptmannschaft (BH) liege, die umstrittenen Tafeln zu montieren. Im konkreten Fall die Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt. Die ist zwar gegenüber dem Landeshauptmann weisungsgebunden, doch dürfe sie, so der VfGH, die Ortsschilder provisorisch errichten. Auch die Ausrede, man kenne die offizielle slowenische Übersetzung eines deutschen Ortsnamens nicht, gilt nicht mehr. Sie kann laut VfGH von der Bezirkshauptmannschaft festgelegt werden.

Wer meint, dass damit der Ortstafelstreit endgültig entschieden sei, kennt Jörg Haider nicht. Er macht aus dem Richterspruch eine Frage der persönlichen Ehre. Er habe immer alle seine Rechtspflichten getreulich erfüllt, sprach er ins Mikrofon der Reporter. Wer etwas anderes behaupte, müsse mit gerichtlichen Schritten rechnen. VfGH-Präsident Karl Korinek sei nicht immun. Haider: „Der Herr Präsident ist ein Bürger wie jeder andere.“ Und über dem Verfassungsgerichtshof stehe laut Bundesverfassung immer noch der Souverän, das Volk: „Gegen die Bevölkerung wird es keine zweisprachigen Ortstafeln geben.“

Die Vertreter der slowenischen Verbände, die es satt haben, bei Konsenskonferenzen regelmäßig überstimmt zu werden, sind entschlossen, die Beschilderung Ort für Ort gerichtlich durchzusetzen. 20 weitere Beschwerden liegen beim VfGH. Und Rudi Vouk ölt schon sein Gaspedal. Es gilt 394 Tafeln durchzusetzen. RALF LEONHARD