Rente für Stadtchefs

Landtagsopposition lehnt längere Amtszeit für NRW-Bürgermeister ab. Städte- und Gemeindebund dafür

DÜSSELDORF taz ■ Die SPD-Landtagsfraktion lehnt die geplante Änderung des Gemeindewahlrechts ab. „Da bilden sich kleine Sonnenkönige heraus“, sagte SPD-Fraktionsvize Ralf Jäger der taz.

CDU und FDP wollen den Gesetzesentwurf in der kommenden Woche im Koalitionsausschuss beraten. Danach sollen Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte ab 2009 unabhängig von den Parlamenten auf acht Jahre gewählt werden. Die Kompetenzen der Verwaltungschefs sollen erheblich erweitert werden. Die Entkopplung von der Ratswahl führe zu einer Schwächung der demokratischen Gremien, so Jäger.

Hinter dem Reformvorhaben vermutet Jäger einen ganz profanen Gedanken: Würden die Gemeindeoberhäupter nach fünf Jahren Amtszeit nicht wiedergewählt, erhielten sie keinerlei Versorgungsbezüge. Nach acht Jahren seien jedoch 4.500 Euro monatlich im Beamtenrecht vorgesehen.

Heftige Kritik an der geplanten Wahlrechtsreform kam gestern auch von den Grünen. „Wir werden alles ablehnen, was die Rechte der Räte weiter schmälert“, sagte der kommunalpolitische Sprecher der grünen Landtagsfraktion, Horst Becker.

Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU (KPV) äußerte vorsichtige Bedenken. Es gebe „ein gewisses Problem, dass die Reform die Position der Ratsmitglieder schwächt“, sagte KPV-Geschäftsführer Ulrich Weller. Am Montag soll das Thema bei der CDU-Vereinigung beraten werden.

Für die Verlängerung der Amtsperiode und eine Entkopplung der beiden Wahlen sprach sich der Städte- und Gemeindebund NRW (StGB) aus. „Acht Jahre sind eine Periode, in der man etwas gestalten kann“, so StGB-Sprecher Martin Lehrer. SEBASTIAN SEDLMAYR