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NSUBaldiger Prozess

KARLSRUHE | Das Bundesverfassungsgericht will noch vor Beginn des Münchner NSU-Prozesses am 6. Mai entscheiden, ob das Verfahren per Video in einen zweiten Gerichtsaal übertragen werden muss. Einen entsprechenden Eilantrag hatte der Anwalt des NSU-Opfers Halit Yozgat eingereicht. Das OLG lehnt eine Videoübertragung bislang ab, weil es darin einen Grund für eine mögliche Revision gegen eine Verurteilung der mutmaßlichen Rechtsterroristen sieht. (afp)

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