Dubioser Terrorcheck

Angeblich terrorverdächtiger Neuköllner erhält wieder Arbeitslosengeld. Undurchsichtige Überprüfungspraxis

Behördenverfahren, die selbst für die zuständigen Beamten undurchsichtig bleiben, sind der Grund, dass der Neuköllner Mohammed H. wegen angeblicher Terror-Unterstützung monatelang kein Arbeitslosengeld erhielt (die taz berichtete).

Anfang November 2005 war dem in Berlin geborenen Deutschen Mohammed H. vom Jobcenter Neukölln mitgeteilt worden, dass alle Zahlungen an ihn eingestellt würden. Der Grund: Sein Name stünde auf einer „Liste terrorverdächtiger Personen“. Deshalb müsse seine Identität von einer „zuständigen Stelle in Westdeutschland“ überprüft werden. Über rechtliche Grundlagen des Beschlusses wurde H. nicht informiert.

Seit vergangener Woche erhält der 26-Jährige wieder Leistungen: der Verdacht gegen Mohamed H. habe auf einer Verwechslung beruht, teilte der Leiter des Neuköllner Jobcenters, Dietmar Jarkow, mit. Laut Jarkow gibt es allein in Neukölln wöchentlich zirka einen solchen so genannten Embargo-Fall. Hintergrund sind in EU-Verordnungen umgesetzte Beschlüsse der Vereinten Nationen, die Finanzsanktionen gegen natürliche und juristische Personen vorschreiben, denen Terror-Unterstützung vorgeworfen wird.

Gewöhnlich dauere die Überprüfung eines solchen Verdachtes wenige Tage, so Jarkow. Warum sie in H.s Fall mehrere Monate dauerte, bleibt unklar. Während Jarkow in der verspäteten Übermittlung des Prüfungsergebnisses durch die zentrale Arbeitsagentur in Nürnberg den Grund sieht, bestreitet diese, überhaupt für diese Prüfung zuständig zu sein: Die Banken würden in Terrorverdachtsfällen die Identität der sanktionierten Personen überprüfen, teilte die Pressestelle der Arbeitsagentur Nürnberg mit. ALKE WIERTH