EIN JAHR ZUWANDERUNGSGESETZ

Als zum 1. Januar 2005 das Zuwanderungsgesetz in Kraft trat, verband die rot-grüne Bundesregierung manche Hoffnung damit: mehr hochqualifizierte Ausländer sollten so ins Land gelockt, zugleich mehr Humanität im Umgang mit Flüchtlingen erreicht werden. Wunsch und Wirklichkeit klaffen aber bis heute weit auseinander. Gerade die Absicht des humaneren Umgangs mit Flüchtlingen ist weitgehend wirkungslos geblieben, wie das Beispiel Kettenduldung zeigt. Danach sollen eigentlich alle Geduldeten, „deren Ausreisepflicht nicht innerhalb von 18 Monaten vollzogen werden konnte“, eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Dies hätte sogar die Forderung vieler Asylorganisationen erfüllt, die sich seit langem für eine so genannte Altfallregelung aussprechen: Demnach müsste man allen Geduldeten, die zehn Jahre oder länger in Deutschland leben, pauschal ein Aufenthaltsrecht zusprechen. In der Praxis allerdings wurden im vergangenen Jahr fast keine solchen Fälle bekannt, weder nach 18 Monaten noch nach 10 Jahren. ML