Die Gerichte

„Entgegen einer immer wieder in Wuppertal zu hörenden Darstellung fanden die Prozesse nicht etwa deshalb vor auswärtigen Strafsenaten statt, weil die Wuppertaler Justiz im Sinne des Nationalsozialismus nicht hinreichend zuverlässig gewesen wäre. Dagegen spricht schon, dass das erst 1942 beim Landgericht Wuppertal eingerichtete Sondergericht reibungslos im Sinne der nationalsozialistischen Herrschaft funktionierte. (...) Nein, der Einsatz des Volksgerichtshofs und des Oberlandesgerichts Hamm hatte seinen schlichten Grund darin, dass diese beiden Gerichte in Fällen von Hoch- und Landesverrat zuständig waren.“

Josef Schulte, Präsident des Landgerichts Wuppertal, am 29. November 2005 bei der Wiederenthüllung des Denkmals zu den Gewerkschaftsprozessen