Ministerium prüft Gesetzesverstoß

BERLIN dpa ■ Das Verteidigungsministerium prüft mögliche Konsequenzen aus dem Vorwurf eines Rechtsverstoßes hochrangiger Militärs wegen Tätigkeiten nach ihrem Ausscheiden. „Wir müssen erst einmal im Haus prüfen, ob wirklich irgendwo ein Antrag eingegangen ist“, sagte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums am Freitag in Berlin. Dabei geht es um den Exchef des Nato-Militärausschusses, Klaus Naumann, und den früheren Vier-Sterne-General Klaus Reinhardt. Nach dem Soldatengesetz müssen Berufssoldaten fünf Jahre warten, bevor sie eine Tätigkeit aufnehmen, die mit ihrer bisherigen Arbeit in Zusammenhang steht. Naumann erklärte, er sei erst fünf Jahre nach Amtsaufgabe für einen französischen Rüstungskonzern tätig geworden. Reinhardt ist im Aufsichtsrat eines deutschen Militärausrüster.