Keine Ermittlungen gegen Nestlé

SCHWEIZ/KOLUMBIEN Schweizer Staatsanwaltschaft hält den Vorwurf an Manager des Konzerns, für die Ermordung eines kolumbianischen Gewerkschafters mitverantwortlich zu sein, für verjährt

BERLIN taz | Die Staatsanwaltschaft des Schweizer Kantons Waadt wird keine Ermittlungen gegen Manager des Lebensmittelkonzerns Nestlé wegen fahrlässiger Tötung eines kolumbianischen Gewerkschafters einleiten. Vierzehn Monate nachdem die in Berlin ansässige Menschenrechtsorganisation ECCHR über eine Schweizer Anwaltskanzlei Strafanzeige gestellt hatte, hat die Staatsanwaltschaft Waadt jetzt so entschieden.

Es ging um den Fall des Nestlé-Gewerkschafters Luciano Romero, der am 10. September 2005 in Kolumbien von Paramilitärs ermordet wurde. Zwar wurden die unmittelbaren Täter 2006 und 2007 in Kolumbien verurteilt, doch die vom kolumbianischen Gericht angeordnete Untersuchung der Rolle des Nestlé-Konzerns hatte nie stattgefunden. In der Strafanzeige warf das ECCHR fünf Nestlé-Managern Mitverantwortung für den Tod des Gewerkschafters vor.

Die Staatsanwaltschaft entschied jetzt, dass der Fall nach über sieben Jahren verjährt sei – man habe sich deshalb nicht mit den in der Anzeige geäußerten Vorwürfen befasst. Warum man dennoch weit mehr als ein Jahr brauchte, um über die Einleitung von Ermittlungen zu entscheiden, ließ Staatsanwalt Franz Moss gegenüber Schweizer Medien offen.

ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck kommentiert die Entscheidung der Staatsanwaltschaft: „Unsere geringen Erwartungen an die Schweizer Justiz wurden noch untertroffen. Doch unabhängig vom weiteren Verlauf des Verfahrens liegt das Problem auf dem Tisch: Schweizer Unternehmen tragen – auch strafrechtliche – Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen im außereuropäischen Ausland. Wenn das geltende Schweizer Recht es den Opfern derartiger Straftaten nicht ermöglicht, ihre Rechte durchzusetzen, gehört es reformiert.“ PKT