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BUNDESGERICHTSHOFRecht auf Entschädigung bei Verspätung

KARLSRUHE | Verpassen Fluggäste ihren Anschlussflug und kommen deshalb am Zielort mit mehr als drei Stunden Verspätung an, haben sie Anspruch auf Entschädigung. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag verkündeten Urteil entschieden. Für das Recht auf Ausgleichszahlung sei nur die letztendliche Verspätung am Zielort maßgeblich und nicht die eines der Teilflüge, stellte das Gericht klar. Im konkreten Fall gaben die BGH-Richter einer Klägerin recht, die für sich und einen Mitreisenden je 600 Euro Entschädigung von der spanischen Fluglinie Iberia verlangte. (dpa)

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