Der Beginn eines langen, harten Wegs

Die nächsten Springer-Hürden vor einer Fusion: Kartellamt, Landesmedienanstalten, Gerichte und Minister Glos

Dass Springer Sat.1, Pro 7 oder gar die „Bild“-Zeitung verkauft, ist reine Spekulation

BERLIN taz ■ Rundfunkrechtlich sollte nach dem Votum der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) gegen Springer-TV eigentlich alles klar sein. Doch dem ist längst nicht so. Denn die 15 Direktoren der für die Privatsender zuständigen Landesmedienanstalten können mit Dreiviertelmehrheit jeden KEK-Beschluss kippen. Weil das deutsche Medienrecht Wortungetümer liebt, müssen sie sich dazu allerdings formal als „Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten“ (KDLM) konstituieren.

Dass die KDLM einberufen wird, gilt als sicher. Einen entsprechenden Antrag können die Medienanstalten stellen, die am Verfahren beteiligte Sender lizenziert haben: Bayern (Kabel 1, N 24), Berlin-Brandenburg (Pro 7) und Rheinland-Pfalz (Sat.1). Vor allem der bayerische Medienwächter Wolf-Dieter Ring hatte als energischer Befürworter des Deals erklärt, er werde einen negativen KEK-Beschluss nicht hinnehmen. Dass die KDLM allerdings mit den erforderlichen 12 von 15 Stimmen Springer-TV doch noch durchwinkt, gilt als ausgeschlossen.

„Wir betreten jetzt Neuland“, sagte Hans Hege, Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg, der taz. Auch die KDLM werde, wenn überhaupt, der geplanten Fusion nur mit hohen Auflagen zustimmen. „Es ist leicht, die KEK zu kritisieren. Aber die KDLM muss erst mal zeigen, dass sie es besser kann“, so Hege. Für den Beweis hat das Gremium ein Vierteljahr Zeit.

Schon nächste Woche will das für die Wettbewerbsseite des Deals zuständige Bundeskartellamt endgültig entscheiden. Hier hat Springer noch bis heute Mittag Zeit, weitreichende Zugeständnisse zu machen. Dass der Konzern aber tatsächlich einen der beiden großen Sender (Pro 7 bzw. Sat.1) oder gar die Bild-Zeitung verkauft, gilt als reine Spekulation. Nur so wäre aber die Zustimmung der Behörde zu erhalten.

„Das Kartellverfahren ist vielleicht noch wichtiger als KEK oder KDLM“, sagt Hege. Gegen ein Fusionsverbot des Kartellamts kann Springer entweder vor Gericht ziehen – oder bei Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) eine Sondergenehmigung, die so genannte Ministererlaubnis, beantragen. STEFFEN GRIMBERG