Reinheitsgebot für Saaten

GVO-Verunreingungen im Saatgut sind nicht akzeptabel

Wenn schon nicht in großem Stile, dann wenigstens in kleinen Dosen würde die internationale Saatgut-Industrie nur allzu gerne „ein Bisschen“ Gentechnik auf Europas Äckern ausbringen. Sie fordert auch für gentechnikfreies Saatgut einen „Schwellenwert“ für das „zufällige oder technisch unvermeidbare Vorhandensein“ gentechnisch manipulierten Saatgutes. Ein solcher Grenzwert wurde bei Lebens- und Futtermitteln bereits vor Jahren eingeführt: Erst wenn der GVO-Anteil einer Zutat 0,9 Prozent übersteigt, muß das auch auf dem Etikett stehen.

Für Saatgut gilt dies aus gutem Grunde nicht. Denn es vermehrt sich von selbst: Selbst kleinste Verunreinigungen können so große Folgen haben. Durch die Hintertüre würde eine effektive Kontrolle der Ausbreitung transgener Organismen unmöglich. Bauern wüssten nicht einmal ob Gentechnik auf ihrem Acker wächst oder nicht.

Dennoch plante die EU-Kommission seit 2001 eine Richtlinie, die bis zu 0,3 Prozent GVO in herkömmlichem Saatgut erlaubt. Nach Protesten von mehr als 300 Organisationen mit über 25 Millionen Mitgliedern zog sie den Plan jedoch Ende 2004 zurück. Seither herrscht in Brüssel Schweigen – man ist sich uneins. Der gentechnikkritische Umweltkommissar Stavros Dimas hat keine Eile mit dem neuen Vorschlag, an dem die Kommission offiziell arbeitet. Solange er nichts tut, gilt weiter Null-Toleranz beim Saatgut. Die Initiative „Save our Seeds“ würde diesen Zustand gerne festschreiben mit einem „Reinheitsgebot“. BH

www.saveourseeds.org