BVG will nicht nach London

CROSS-BORDER-LEASING Im BVG-Rechtsstreit wird nächste Woche über den Prozessort entschieden

Die Entscheidung über den Verhandlungsort einer Millionenklage der US-Investmentbank JP Morgan gegen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) steht kurz bevor. Das Berufungsgericht London Court of Appeal werde am 9. oder 10. Februar beschließen, ob der Prozess um Leasing-Geschäfte in Großbritannien oder Deutschland stattfinden wird, teilte die Berliner Finanzverwaltung am Donnerstag mit.

Die BVG waren gegen eine erste Entscheidung zugunsten des Gerichtsstandes London in Berufung gegangen. Die Bank hat die BVG auf einen Schadensersatz von rund 110 Millionen Euro aus riskanten Wertpapiergeschäften verklagt. Auf die hatten sich die BVG 2007 zur Absicherung von Leasing-Geschäften mit Partnern im Ausland eingelassen.

Von 1997 bis 2002 hatten die BVG 427 U-Bahn-Wagen und 511 Straßenbahnwagen an US-Investoren verkauft und sofort wieder zurückgemietet. Die US-Firmen erhielten durch diese Geschäfte einen Steuervorteil, den sie mit der BVG teilten. Abgesichert wurden die Geschäfte mit Wertpapieren im Volumen von 157 Millionen Euro, die mittlerweile als Schrottpapiere gelten.

Wegen der Risiken mussten die BVG in ihrer Bilanz für das Jahr 2008 verlustwirksame Rückstellungen über 157 Millionen Euro einstellen. Ob ein Schaden in dieser vollen Höhe eintritt, gilt als offen.

Nicht zuletzt wegen dieser Risiken muss BVG-Chef Andreas Sturmowski am Ende des Jahres seinen Hut nehmen. Der Personalausschuss schlug auf Betreiben von Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) dem Aufsichtsrat vor, den Fünfjahresvertrag Sturmowskis nicht zu verlängern.

Eine Bonuszahlung für den BVG-Chef in Höhe von 87.000 Euro ausgerechnet für 2007 stieß jetzt auf heftige Kritik der Opposition. (dpa)