Arbeitslose dürfen baden gehen

DORTMUND dpa/taz ■ EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II (ALG II) dürfen sich eine besser ausgestattete Wohnung suchen, wenn sie bislang ohne Bad gewohnt haben. Dies hat das Sozialgericht Dortmund in einem gestern veröffentlichten Fall eines Bochumers entschieden (S 31 AS 562/05 ER). Der Langzeitarbeitslose war aus einer 36 Quadratmeter großen Wohnung nur mit Toilette in eine sechs Quadratmeter größere Wohnung mit Bad gezogen. Die Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung Arbeitsuchender Bochum (ARGE) hatte die Übernahme der gestiegenen Wohnkosten in Höhe von 28 Euro abgelehnt.