NEUES NATURSCHUTZGESETZ
: Mehr Transparenz beim Bäumetausch

Das Abgeordnetenhaus hat am Donnerstag mit den Stimmen aller Fraktionen ein neues Naturschutzgesetz beschlossen. Das Gesetz war notwendig geworden, weil die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern neu geordnet wurden. Das Ziel des Gesetzes ist, im Wesentlichen die bereits vorher geltenden Regeln weiter fortzuschreiben.

In einigen Bereichen gibt es jedoch auch Veränderungen. So wird nun alle fünf Jahre ein Natur- und Artenschutzbericht veröffentlicht. Wenn ein Bauherr in Berlin Bäume fällt, müssen die zur Kompensation neu gepflanzten Bäume nun in der Regel in Berlin stehen und nur in Ausnahmefällen im Umland. Zudem wird das Verzeichnis aller solcher Kompensationsmaßnahmen veröffentlicht, um eine bessere Kontrolle durch Interessierte zu ermöglichen. Um eine ökologisch besonders wertvolle Fläche zu schützen, erhält das Land die Möglichkeit, bei Grundstücksverkäufen sein Vorkaufsrecht nicht nur zu eigenen Gunsten, sondern auch zum Beispiel für die Stiftung Naturschutz Berlin auszuüben.

Der Berliner Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) lobt, das Gesetz stärke „den Erhalt und die Sicherung der Biodiversität und des Grüns in der Stadt“. Landesgeschäftsführer Tilman Heuser mahnte jedoch zugleich, nun müsse auch „der Abbau des Fachpersonals und der Haushaltsmittel im Naturschutz auf Landes- und Bezirksebene gestoppt und umgekehrt werden“. Denn „gute Gesetze und Strategiekonzepte für den Schutz von Natur und Artenvielfalt nützen nichts, wenn sie nicht umgesetzt und in der alltäglichen Verwaltungspraxis beachtet werden.“ Auch die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz zeigte sich erfreut über die Novelle des Naturschutzgesetzes. HEI