Kein Schutz für Frauen

Erstmals soll ledige Afghanin abgeschoben werden

Die Ausländerbehörde hat erstmals einer allein stehenden Afghanin die Abschiebung angekündigt. Das berichtet die kirchliche Hilfsstelle für Flüchtlinge „fluchtpunkt“. Demnach hat das Amt die seit achteinhalb Jahren hier lebende Lida E. schriftlich zur freiwilligen Ausreise aufgefordert mit der Drohung, sei sie bis zum 22. März nicht außer Landes, werde sie abgeschoben.

Lida E. hat laut fluchtpunkt keine nahen Verwandten in Afghanistan. Geschwister und Mutter hätten hier ein Bleiberecht. Einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen habe die Behörde abgelehnt.

Diese missachte Warnungen des Auswärtigen Amtes (AA) und der Vereinten Nationen (UN) über die andauernde Gewalt gegen Frauen in Afghanistan, das bis 2002 von radikalen Islamisten regiert wurde, rügt fluchtpunkt. Die UN würden mahnen, ledige Frauen nicht abzuschieben, weil sie ohne Hilfe männlicher Angehöriger in Afghanistan nicht leben könnten. Aus „sozialen Traditionen“, so fluchtpunkt, würden sie „als Prostituierte oder gar Kriminelle eingestuft“. Selbst „staatliche Akteure“ seien häufig „aufgrund konservativer Wertvorstellungen nicht gewillt, Frauenrechte zu schützen“, zitiert die Hilfsstelle das AA.

Bei Ablehnung eines Antrags auf Aufenthaltserlaubnis müsse stets eine Ausreisefrist gesetzt werden, rechtfertigt Behördensprecher Norbert Smekal die Abschiebedrohung. Das heiße nicht, dass die Ausreise erfolgen müsse: „Allein stehende Frauen stehen derzeit gar nicht zur Abschiebung an.“ Es gebe auch keine Planung darüber, wann die Ausweisungen auf diese Gruppe ausgedehnt würden. Bisher schiebt Hamburg ledige Männer und Ehepaare ab. Eva Weikert