Zeichen gegen rechts

In Brandenburg droht einem Opfer rechter Gewalt die Abschiebung. Die letzte Hoffnung: Härtefallkommission

Erstmals hat die Härtefallkommission in Brandenburg über einen abgelehnten Asylbewerber zu entscheiden, der Opfer eines rassistischen Übergriffs geworden ist. „Ich werde den Übergriff als eine besondere Härte vorbringen“, versicherte Katrin Böhme, Mitglied der Härtefallkommission. Sie ist Mitarbeiterin der Flüchtlingsberatungsstelle des Diakonischen Hilfswerks in Potsdam. Es solle „ein deutliches Zeichen gesetzt werden, damit solche rechten Gewalttaten keinen Erfolg haben werden, sagte Böhme. „Nicht mit uns!“

Der Übergriff ereignete sich im März 2004. Der aus der Republik Tschad stammende Djimtahadoum M. (31) war auf dem Weg zum Jüterboger Bahnhof, als ihn drei Männer von hinten angriffen und brutal zusammenschlugen. Drei Monate musste Djimtahadoum M. im Tropenkrankenhaus in Berlin verbringen. Seit dem Angriff leidet er unter Panikattacken und psychosomatischen Störungen. Eine Gutachterin stellte fest, dass Djimtahadoum M. dringend psychotherapeutische Behandlung benötigt.

Sein Asylantrag wurde im Dezember abgelehnt. Deshalb soll er abgeschoben werden. Nun hofft Djimtahadoum M., dass die Härtefallkommission erfolgreich ist. Das ist für ihn die letzte Möglichkeit, der Abschiebung zu entgehen.

„Als Oppositioneller muss er bei einer Rückkehr in die Republik Tschad mit dem Schlimmsten rechnen“, sagt Kay Wendel vom Verein Opferperspektive aus Potsdam. Der Verein fordert „ein Bleiberecht als Wiedergutmachung für den Angriff“. Die Abschiebung des Opfers würde bloß die Intention der Angreifer unterstützen.

Djimtahadoum M. war in seinem Heimatland Inhaber einer Computerfirma mit mehreren Angestellten. 2002 musste er aus politischen Gründen nach Deutschland fliehen. In Jüterbog engagierte er sich in einem Computer-Club der örtlichen Kirchengemeinde. Er ist ebenfalls Mitglied der tschadischen Exilopposition.

Die Härtefallkommission prüft nun, ob humanitäre oder persönliche Gründe vorliegen, die einen weiteren Aufenthalt in Deutschland trotz bestehender Ausreisepflicht rechtfertigen. Gelangt die Kommission zu der Überzeugung, dass es sich um einen außergewöhnlichen Härtefall handelt, kann sie ein Härtefallersuchen an das Innenministerium richten. Die zuständige Ausländerbehörde kann dann eine Aufenthaltserlaubnis erteilen. JOHANNES RADKE