in kürze DAS WORT „LOTTO“
: Keine Marke

Das Wort „Lotto“ ist ein Gattungsbegriff für Zahlenglückspiele und kann deshalb nicht als Marke geschützt werden, so der BGH gestern. Die 16 Lotteriegesellschaften der Länder hatten die Marke „Lotto“ für ihre Lotterien eingetragen. Dagegen hatte eine private Lotto-Annahmefirma nun mit Erfolg geklagt (Az: I ZB 11/04). (afp)