EuGH erleichtert fremdes Jobben

LUXEMBURG afp ■ Unternehmen aus anderen EU-Staaten können künftig leichter auch Arbeitnehmer aus Drittstaaten in Deutschland einsetzen. Das hierzulande verlangte Arbeitsvisum sei eine unzulässige Voraussetzung, die gegen den freien Dienstleistungsverkehr verstoße, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern in Luxemburg. Vor allem dürfe Deutschland ein Arbeitsvisum nicht davon abhängig machen, ob der Mitarbeiter bereits ein Jahr bei dem Unternehmen aus einem anderen EU-Land beschäftigt ist. Eine Erklärung des entsendenden Unternehmens müsse ausreichen, in der die Beschäftigung des Mitarbeiters in dem anderen EU-Land und die Einhaltung deutscher Sozialvorschriften bestätigt wird, so der EuGH. Die Regelung betrifft Arbeitnehmer aus Drittstaaten, die länger als drei Monate in Deutschland arbeiten sollen (Rs C-244/04).