KOMMENTAR: NADINE RÖSCH ÜBER HOMO-PENSIONEN
: Endlich ein Rechtsanspruch

Rechtliche Grauzonen zu nutzen, ist keine Grundlage für echte Gleichstellung

Die rot-grüne Mehrheit im niedersächsischen Landtag hat die Beamtenbesoldung angepasst und dabei schwule und lesbische Lebenspartnerschaften der Ehe gleichgestellt. Die neu gewählte Koalition vollzieht damit de jure nach, was de facto schon seit 2010 gilt: Die Lebenspartner von Schwulen und Lesben haben die gleichen Pensions- und Versorgungsansprüche wie die Partner einer konventionellen heterosexuellen Ehe. Damit zeigen SPD und Grüne, dass sie es ernst meinen mit der Gleichstellung homosexueller Paare.

Die Koalition um den Ministerpräsidenten Stephan Weil holt nach, was sich die Vorgängerregierung nicht getraut hat. Zwar war die Gleichbehandlung homosexueller Paare inoffizielle Verwaltungspraxis der schwarz-gelben Regierung. Doch zu einer formellen Gleichbehandlung konnten sich Christ- und Freidemokraten nicht durchringen. Offiziell fuhren sie weiter einen konservativen Kurs und pochten auf den besonderen Schutz von Ehe und Familie im Grundgesetz.

Auf den ersten Blick wirkt es unerheblich, ob der Anspruch auf gleiche Versorgungsleistungen auch im Landesrecht verankert ist. Solange das Ergebnis im Geldbeutel stimmt, liegt ja keine Diskriminierung vor. Es kommt aber auf den Ernstfall an. Sich auf die Kulanz von Behörden zu verlassen oder rechtliche Grauzonen zu nutzen, ist keine Grundlage für echte Gleichstellung. Denn diese sieht ihrer Definition nach nun mal gleiche Rechte für Menschen mit unterschiedlichen Merkmalen vor – nicht die Hoffnung darauf, dass ein Beamter ein Auge zudrückt.

Der springende Punkt ist die Rechtssicherheit. Im Zweifelsfall bietet diese Schutz vor Willkür und Ungerechtigkeit, indem sie einen einklagbaren Anspruch schafft.

Indem die Vorgängerregierung auf halbem Wege stehen blieb, hat sie gezeigt: Schwule und Lesben in Niedersachsen können sich nicht auf die CDU und die FDP verlassen.