Pilotverfahren gegen Bundespolizei

LEIHARBEIT Luftsicherheitsassistent und Leiharbeitnehmer verklagt die Bundespolizei auf Festanstellung

„Die Mitarbeiter sind faktisch bei der Bundespolizei angestellt“

ANWALT HOLGER THIESS

Vor dem Hamburger Arbeitsgericht begann am Donnerstag das Musterverfahren des Luftsicherheitsassistenten Bernhard S. gegen die Bundespolizei (BP). Der Angestellte der Firma FIS klagt auf Festanstellung sowie auf Gehaltsnachzahlung in Höhe von 25.000 Euro. 50 FIS-KollegInnen verfolgten das Pilotverfahren, denn weitere 200 Klagen sind anhängig. Ursprünglich wollte die BP die Öffentlichkeit ausschließen lassen, da sicherheitsrelevante Vorgänge zur Sprache kommen könnten, was Richter Henning Goetze verhindern konnte.

Bernhard S. arbeitet seit 2005 offiziell bei der Firma FIS. Diese hatte damals mit der BP einen Dienstleistungsvertrag für die Passagier- und Gepäckkontrolle abgeschlossen. Da FIS jedoch keine Dienstleistungen erbringt, weil die Gerätschaften gestellt werden und Richtlinien der Bundespolizei gelten, seien die FIS-Mitarbeiter als „Leiharbeiter“ anzusehen, sagt Holger Thieß, Anwalt von S.. Doch über eine Genehmigung der Arbeitsagentur zur Leiharbeit verfügte die FIS 2005 nicht.

Demnach seien die Mitarbeiter faktisch von der BP eingestellt worden. Zudem würden die FIS-Leute dieselbe Arbeit verrichten und dieselben Rechte und Pflichten wie die angestellten BP-Luftsicherheitsassistenten haben und seien direkten Anweisungen der BP ausgesetzt. „Es gibt eine einheitliche Kommandostruktur“, sagt Thieß. Die Justiziarin des Bundespolizeipräsidiums Potsdam, Britta Küdde, sieht das anders: Über den Personaleinsatz entscheide die FIS selbst, sagt Küdde. Wenn Bundespolizisten den 600 FIS-Leuten Anweisungen geben, geschehe dies nicht im arbeitsrechtlichen Sinne, sondern im Rahmen der „Fachaufsicht“. Küdde beruft sich zugleich auf ein Urteil des Landesarbeitsgericht (LAG) in Bremen, laut dem das Luftfahrtsicherheitsgesetz Arbeitnehmerrechte außer Kraft setze. Richter Goetze bedauerte, dass dieses Urteil „nie vom Bundesarbeitsgericht überprüft worden ist“.

Richter Goetze machte einen Vorschlag zum weiteren Prozedere. Er habe mit seinen Richterkollegen, bei denen die anderen 193 Klagen gelandet sind, besprochen, dass er seine Verfahren durchzieht. „Die sieben Entscheidungen landen dann in den verschiedenen LAG-Kammern.“ Bis zum rechtskräftigen Urteil würden alle anderen Verfahren ruhen. Dafür müsste sich die BP verpflichten, seine Entscheidung für alle anderen Fälle zu akzeptieren. DasUrteil in diesem Pilotverfahren wird am 4. März gesprochen. KVA