Bund behält Kalifen-Scholle

KÖLN dpa ■ Das beschlagnahmte Kölner Grundstück der verbotenen Islamistenorganisation „Kalifatsstaat“ steht dem Bund zu. Das entschied das Kölner Verwaltungsgericht. Es wies die Klagen gegen die Enteignung von Käufern ab, die das Gelände kurz vor Verbot des „Kalifatsstaats“ Ende 2001 für rund 600.000 Euro erworben hatten. Die zehn Kläger aus dem engeren Umfeld der Gruppe wollten ihre Vermögenswerte dem bevorstehenden Zugriff des Bundes entziehen. Von dem Grundstück aus steuerte Metin Kaplan den „Kalifatsstaat“ bis Ende 2001. 2004 wurde er in die Türkei abgeschoben.