Für Zivis ziemlich teuer

Kriegsdienstverweigerer: 73.000 Abiturienten müssen bei der Erhebung von Studiengebühren drauf zahlen

Zehntausende Abiturienten werden nach Ansicht der Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer (KDV) mit der künftigen Erhebung von Studiengebühren benachteiligt. „Wer gegenwärtig Zivil- oder Wehrdienst ableistet, beginnt sein Studium nicht nur mit einem Jahr Verspätung. Er muss auch noch rund 1.000 Euro mehr dafür berappen als Jahrgangsgenossen, die nicht zum Dienst herangezogen wurden“, moniert der Sprecher der Zentralstelle Peter Tobiassen in Bockhorn im Kreis Friesland.

Die Politik müsse für einen Ausgleich sorgen. Eine Lösung zeichnet sich nach den Angaben von Tobiassen derzeit noch nicht ab. Auch ein Gespräch mit den wehrdienst- und zivildienstpolitischen Sprechern der Regierungsparteien CDU und SPD am vergangenen Donnerstag in Berlin habe noch keinen greifbaren Lösungsansatz gebracht. „Aber die Fraktionen sehen das Problem, und sie sehen Handlungsbedarf.“ Die betroffenen Bundesländer hätten bereits abgewinkt. „Sie wollen keine Sonderregelungen bei den Studiengebühren für Wehr- und Zivildienstleistende, weil sie in Folge Ansprüche auch anderer Gruppen auf spezielle Regelungen fürchten. Außerdem sind sie der Meinung, dass der Bund das Problem verursacht hat und dass der Bund es auch lösen soll.“

Nach Ansicht von Tobiassen gibt es grundsätzlich zwei Lösungsmöglichkeiten: „Entweder verzichtet der Bund auf Einberufungen vor Ende des Studiums oder er zahlt einen Ausgleich für die finanziellen Nachteile.“ Bei geschätzten 73.000 Betroffenen pro Jahr geht die Zentralstelle KDV bei einer Ausgleichslösung von 73 Millionen Euro Kosten pro Jahr aus.

Mehrere Bundesländer wollen künftig Studiengebühren von 500 Euro im Jahr erheben. Als erstes Land will Niedersachsen im Wintersemester 2006/2007 damit starten. Baden-Württemberg will das Studium von 2007 an gebührenpflichtig machen. Bayern hat gleichartige Pläne signalisiert. Die Zentralstelle rechnet damit, dass bis 2010 alle Bundesländer Regelungen für Studiengebühren getroffenen haben. Wer vor der Einführung der Gebühren sein Studium sofort nach dem Abitur aufnehmen kann, ist gegenüber den Wehr- und Ersatzdienstleistenden mit zwei Semestern ohne Gebühren im Vorteil. DPA