Roger Kusch allein zu Haus

Mit seiner Initiative zur Abschaffung des Jugendstrafrechts hat sich der Justizsenator auch fachlich isoliert

Er wollte mit seinem Vorstoß zur Abschaffung des Jugendstrafrechts „eine Diskussion“ auslösen. Das ist Roger Kusch gelungen; doch die Debatte ist recht einseitig und zeigt, wie isoliert der Noch-Senator mit seiner Meinung ist. Niemand mag ihm beipflichten.

Für den Hamburger CDU-Jugendexperten Klaus-Peter Hesse ist der Vorstoß „inhaltlich absolut falsch“. Gerade bei minderjährigen Straftätern müsse weiterhin „der Erziehungsgedanke im Strafverfahren im Mittelpunkt stehen“. SPD-Rechtsexperte Rolf-Dieter Klooß betont, es sei „von zentraler Bedeutung, dass Jugendlichen in besonderen Verfahren mit abgestuften Sanktionen das Unrecht ihrer Tat vor Augen geführt wird“.

Till Steffen, Rechtsexperte der GAL, weist darauf hin, dass die meisten mit dem Gesetz in Konflikt gekommen Jugendlichen „nur wenige Straftaten begehen und danach nicht wieder straffällig werden“. Eine Kriminalisierung durch eine Haftstrafe wäre in diesen Fällen „kontraproduktiv“. Kuschs Forderung „ist inakzeptabel und zeugt von völliger Unkenntnis der Grundlagen des Strafrechts“, befindet der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg van Essen.

Auch die Fachleute sind einhellig empört über Kuschs Initiative: Der Leiter des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen, Christian Pfeiffer, würdigt Kuschs Vorstoß als „absurd, kontraproduktiv und teuer“. Niemand teile die Auffassung des Senators, „kein Wissenschaftler, kein Praktiker“, lässt sich der Vizepräsident der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer, Otmar Kury, zitieren. Und der Jugendrichter Achim Katz betont: „Kuschs Forderung ist so abwegig, dass sich keine Diskussion lohnt.“ mac