HARTZ-IV-URTEIL
: Härten gelten auch rückwirkend

KASSEL | Langzeitarbeitslose können teilweise auch rückwirkend eine besondere „Härte“ auf der Grundlage des Bundesverfassungsgerichtsurteils zu Hartz IV geltend machen. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel gilt dies zumindest dann, wenn am 9. Februar eine Klage vor Gericht anhängig war. Ob auch die von vielen Arbeitslosen gestellten Überprüfungsanträge ausreichen, ließ das Bundessozialgericht offen. Wann ein Härtefall vorliege, hänge vom Einzelfall ab. (afp)