Legastheniker: Rechte gestärkt

ARNSBERG dpa ■ Grundschüler mit einer von Fachleuten diagnostizierten Lese-Rechtschreib-Schwäche haben einen Anspruch auf besondere Förderung. Dies hat das Verwaltungsgericht Arnsberg in einem Urteil klargestellt. Wenn die Schule keine speziellen Angebote machen kann, müssten die Jugendämter die Kosten für eine Lerntherapie übernehmen. Voraussetzung sei, dass Legasthenie durch Fachleute festgestellt werde. Im vorliegenden Fall hatte das Gericht einem Grundschüler aus Soest Recht gegeben, dessen Eltern von der Stadt die Kostenübernahme verlangt hatten. Die Stadt habe beim Oberverwaltungsgericht Münster die Zulassung der Berufung beantragt, teilte das Verwaltungsgericht mit. In der Hauptverhandlung hatte das Gericht auch die Schulleitung gehört. Der Rechtsanspruch auf Förderung richte sich zwar erstrangig gegen die Schule, betonte das Gericht. Aber bis dieser mit einer Klage durchgesetzt werden kann, habe der Grundschüler womöglich die Schule bereits verlassen (Az.: VG Arnsberg – 11K910/05 – nicht rechtskräftig).