Aussage gegen Aussage: Die Plädoyers im K.-o.-Tropfen-Prozess

GERICHT Blackout nach durchzechter Nacht oder K.-o.-Tropfen-Missbrauch? Am kommenden Dienstag soll das Urteil gesprochen werden

Am Donnerstag und Freitag dieser Woche wurden die Plädoyers im K.-o.-Tropfen-Prozess gehalten. Die Staatsanwaltschaft wie die Nebenklägerin gingen davon aus, dass der Vorwurf erwiesen ist, für den zwei Männer seit November in U-Haft sitzen: Sie sollen einen 20-jährigen Mann mit K.-o.-Tropfen betäubt und dann sexuell missbraucht haben. Die Staatsanwältin forderte acht Jahre Haft, sie geht von sexuellem Missbrauch in einem besonders schweren Fall aus, weil das Opfer durch eine Überdosis der K.-o.-Tropfen-Substanz GHB in Lebensgefahr gebracht worden sei.

Die Verteidiger plädierten derweil auf Freispruch. Die Angeklagten hatten den Notarzt verständigt, als sie den Mann morgens gegen 10 Uhr nach durchzechter Nacht schwer atmend und mit Schaum vor dem Mund auf dem Sofa in ihrem Wohnzimmer gefunden hatten. Sie hätten nichts mit dem GHB zu tun, das nach der Einlieferung des Opfers in dessen Blut gefunden wurde, erklärten die Anwälte. Gegen sechs Uhr morgens war der junge Mann, der die Angeklagten nachts per Zufall am Bahnhof getroffen hatte, aus einer Kneipe mit in deren Privatwohnung gegangen. Die hohe GHB-Dosis, die gegen 12 Uhr gemessen wurde, muss laut einem Gutachter in der Zeit in seinen Körper gekommen sein, in der er in der Wohnung des Angeklagten war – das tückische an GHB ist, dass es bei den meisten Menschen schnell zur Bewusstseinstrübung führt, sich aber in wenigen Stunden abbaut und später nicht mehr nachweisbar ist.

Nach Ansicht der Verteidigung hat das Opfer die K.-o.-Tropfen selbst getrunken – aus Gram über Konflikte mit seinem Vater. Für die Sperma-Spuren im Genitalbereich hatten die Verteidiger andere mögliche Erklärungen. Hilfsweise wiesen sie darauf hin, dass ihre Mandanten in jener Nacht alkoholisiert waren und den Notarzt gerufen haben.

Das Urteil soll kommenden Dienstag gesprochen werden.   KAWE