Berlin ignoriert Karlsruhe

EUROPAWAHL Bundestag beschließt 3-Prozent-Hürde. Kleinparteien wollen klagen

BERLIN taz | Der Bundestag legt sich mit dem Bundesverfassungsgericht an. In der Nacht zum Freitag beschloss das Parlament eine 3-Prozent-Hürde für die Europawahl 2014. Dabei hatte Karlsruhe erst 2011 die bisherige 5-Prozent-Hürde bei Europawahlen für verfassungswidrig erklärt.

Beschlossen wurde im Bundestag ein Antrag von Union, FDP, SPD und Grünen. Die Fraktionen halten das Karlsruher Urteil für falsch, weil die Funktionsfähigkeit des Europaparlaments gegen Zersplitterung geschützt werden müsse. Formal berufen sich die Abgeordneten auf eine neue Lage, weil sich das Europaparlament inzwischen die Einführung nationaler Prozenthürden gewünscht hat. Die Linke stimmte gegen das Gesetz: Auch bei einer 3-Prozent-Hürde wären bei der Europawahl 2009 rund 10 Prozent der Stimmen unter den Tisch gefallen.

Mehrere Kleinparteien wie die Piraten und die Freien Wähler haben bereits Verfassungsklagen angekündigt. Ein Klage der NPD ist bereits eingegangen, kam aber zu früh, da das Gesetz noch nicht verkündet ist. CHR

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