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: DIRK ECKERT über einen Prozess um überteuerte Bruchbuden in Köln

Als Unistadt ist Köln beliebt wie eh‘ und je. Jedes Semester zieht es neue Studis aus aller Welt an den Rhein. Wenn da nur nicht die Wohnungssuche wäre. Ein kleines WG-Zimmer kostet schon mal 300 Euro, sogar die letzten Bruchbuden sind in Köln kaum unter 200 Euro zu haben. Und selbst dann stehen die Mietwilligen noch Schlange, wenn eine Zimmerbesichtigung stattfindet. Glücklich kann sich da schätzen, wer ein Wohnheim findet. Halbwegs faire Preise, im Idealfall nette Nachbarn, oftmals eine Wohnlage in Uninähe – da steht dem Studileben nichts mehr im Weg.

Das Wohnheim Wüllnerstraße mit seinen rund hundert Zimmern scheint so ein guter Fang zu sein. Studierende, die in dem privat betriebenen Wohnheim in Uninähe gewohnt haben, berichten jedoch Anderes. Verdreckte Badezimmer oder unerlaubtes Eindringen in die Zimmer sind dabei noch die harmlosesten Vorwürfe. Anfang 2005, also noch mitten im Winter, sollen sogar Heizung, Strom und Wasser teilweise komplett ausgefallen sein. Einige Mieter haben sich deswegen beraten lassen und dann die Miete gemindert.

Der Vermieter, die GBG Beteiligungs-GmbH, reagierte umgehend: mit Klagen gegen die Studis, unter denen viele sind, die aus dem Ausland kommen. Ob aus China, Indien, Russland, Tschechien oder den USA – alle können sie nun neben ihrem Studium Eindrücke vom deutschen Rechtssystem sammeln. Erst gestern wurden wieder einige Fälle vor dem Kölner Amtsgericht verhandelt. Dieses versuchte zumeist, einen Vergleich zu vermitteln und teure Prozesse zu vermeiden. Für die Studierenden würde dies bedeuten, vergleichsweise geringe Nachzahlungen leisten zu müssen. „Das Gericht tendierte gestern zur Auffassung der Mieter, dass die Mietminderungen berechtigt waren“, stellte Rechtsanwalt Roman Rudnitzki, der 40 Mandanten gegen das Studentenwohnheim vertritt, am Ende zufrieden fest.

Allerdings kam es gestern nicht in allen Fällen zu mieterfreundlichen Vergleichen. In manchen Fällen konnten die Mieter ihre Mietminderungen nicht ausreichend begründen. Als Erfolg konnten die Studierenden aber verbuchen, dass das Gericht die Elternbürgschaft, die zusätzlich zur Kaution verlangt wurde, für unwirksam erklärt hat. Rudnitzki begrüßte dieses Urteil: „Der Vermieter hat sich unzulässigerweise über das Mietrecht hinweggesetzt.“

Nun werden noch Dutzende weitere Prozesse gegen Studierende folgen. Aber auch ehemalige Bewohner der Wüllnerstraße ziehen inzwischen gegen den Vermieter vor Gericht. Sie wollen ihre Kaution zurückhaben, die teilweise wegen angeblicher Renovierungskosten einbehalten wurde. Auf einen Prozess ankommen lassen will es auch Norbert Parzinger. Er ist einer der „Ehemaligen“ und soll 3.500 Euro an Mietrückständen, Renovierungskosten und Mietausfällen zahlen. Das ganze sei nur „ein eindrucksvoller Beleg dafür, was ein Vermieter sich alles leisten kann, wenn er es mit finanziell schwach gestellten, oft ausländischen Mietern zu tun hat“, findet Parzinger. Auf einen Vergleich will er sich nicht einlassen.