GERICHTSURTEIL
: Kopftuchverbot im Fitnessstudio

BREMEN | Ein Fitnessstudio darf das Tragen von Kopftüchern verbieten. Das hat das Landgericht Bremen in zweiter Instanz entschieden. Eine Frau hatte gegen die Betreiberin eines Sportstudios geklagt, weil sie sich diskriminiert gefühlt hatte. Das Studio hatte den Vertrag mit der Klägerin gekündigt, weil diese während des Trainings ein Kopftuch getragen hatte. Der Vertrag untersage jedoch das Tragen von Kopfbedeckungen und Schmuck im Studio, teilte ein Gerichtssprecher gestern mit. (dpa)