Stallpflicht könnte früher kommen

Die Stallpflicht für Geflügel wird voraussichtlich vorgezogen. Ursprünglich sollte die Stallpflicht am 1. März wieder in Kraft treten. Der Termin könnte nun um eine Woche vorgezogen werden, teilte gestern eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums mit. Grund sei, dass am Wochenende in der Nähe der österreichischen Grenze ein toter Schwan gefunden wurde, der vermutlich an dem für Menschen gefährlichen Vogelgrippevirus H5N1 verendet sei. Damit gebe es eine neue Risikolage. Am Nachmittag beriet sich Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer mit Experten des Ministeriums und des Friedrich-Loeffler-Instituts.Die wieder eingeführte Stallpflicht bedeutet, dass dass Geflügel in Deutschland für mindestens zwei Monate ausnahmslos im Stall bleiben muss. Am Wochenende hatten die Behörden das Virus bei verendeten Schwänen in Italien, Griechenland und Bulgarien entdeckt. TA