Europa der Polizisten

Die deutsche und die niederländische Polizei dürfen künftig freizügiger im jeweils anderen Land ermitteln

Die Grenzen in der Zusammenarbeit zwischen deutscher und niederländischer Polizei fallen. In der Praxis bedeutet das, dass beispielsweise Verfolgungsfahrten nicht mehr knapp hinter der Grenze enden müssen. Der entsprechende Staatsvertrag zwischen beiden Ländern wird wahrscheinlich im Mai kurz vor der Fußball-WM in Kraft treten. „Wenn der Grenzübertritt etwas Normales ist, muss die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz auch etwas Normales werden“, sagt Landespolizeivizepräsident Uwe Binias.

Die vor knapp einem Jahr in Enschede zwischen Deutschland und den Niederlanden geschlossene Vereinbarung solle die über Jahrzehnte entstandenen Kontakte auf eine völkerrechtlich eindeutige Basis stellen, sagt der Osnabrücker Polizeipräsident Rolf Sprinkmann. Laut Staatsvertrag haben die Beamten nun das Recht, ihre Ermittlungen bis zu 150 Kilometer in das jeweils andere Land auszudehnen, wobei die örtlichen Polizeibehörden des Nachbarlandes allerdings eingeschaltet werden müssen. Auch ihre Dienstwaffen müssen sie nicht mehr, wie bisher, an der Grenze abgeben. „Wir beachten dabei das niederländische Recht, und die Niederländer beachten unser Recht“, betonte der Polizeipräsident. Die Polizeidirektion Osnabrück ist für die gesamte niedersächsisch-niederländische Grenze federführend zuständig.

Künftig solle die Zusammenarbeit zwischen deutschen und niederländischen Polizeibeamten so problemlos ablaufen wie zwischen niedersächsischen und nordrhein-westfälischen Polizeibehörden, sagt Sprinkmann. Auch binational besetzte Dienststellen schließt er für die Zukunft nicht aus. Eine deutsch-niederländische Polizei-Arbeitsgruppe gegen Fußball-Hooligans wurde bereits vereinbart. Der diesbezügliche Staatsvertrag wurde Ende vergangener Woche vom Bundesrat ratifiziert. Das Parlament der Niederlande soll in diesem Frühjahr dem Vertragswerk zustimmen. taz/dpa