Nach Karlsruher Urteil Kieler Polizeigesetz im Visier

VORRATSDATENSPEICHERUNG Schleswig-Holsteins Polizeigesetz kommt jetzt auf den Prüfstand

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung kommt auch Schleswig-Holsteins Polizeigesetz auf den Prüfstand. Dies kündigten am Dienstag die Koalitionsfraktionen in Kiel an. Weitere Änderungen im Polizeirecht seien notwendig, sagte FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki. Die Vorratsdatenspeicherung war in Schleswig-Holsteins Polizeirecht eingeflossen.

Schleswig-Holsteins oberster Datenschützer ist höchst zufrieden mit dem Karlsruher Richterspruch. „Das Bundesverfassungsgericht hat hier wirklich die Argumentation der Datenschützer übernommen“, sagte der Landesbeauftragte Thilo Weichert am Dienstag.

Die Richter in Karlsruhe kippten nach Worten von Kubicki erneut einen Gesetzentwurf, der einen übermäßigen Eingriff in die persönliche Freiheit vorgesehen habe. „Wieder einmal wurde ein Schritt vom Rechtsstaat in den maßlosen Präventions- und Datensammelstaat gestoppt.“ Kubicki gehörte zu den Klägern.

Die FDP habe immer davor gewarnt, die Vorratsdatenspeicherung in das Polizeigesetz zu übernehmen, sagte Kubicki. „Leider hat die Vorgängerregierung unsere guten Argumente nicht hören wollen.“

Das Gesetz hatte die damalige schwarz-rote Koalition beschlossen. Es werde nun „zeitnah“ überprüft, sagte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Werner Kalinka. Er begrüßte, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht generell infrage gestellt wurde. (dpa)