Friseurinnen streiten für bessere Arbeitsbedingungen

RECHT Für die Salons der Friseur-Kette Klier wird im Norden ein gemeinsamer Betriebsrat gewählt

Für die 30 Salons der Friseur-Kette Klier in Hamburg und Schleswig-Holstein kann ein gemeinsamer Betriebsrat gewählt werden. Das hat das Landesarbeitsgericht Hamburg beschlossen. Klier hatte die Wahl des Wahlvorstandes angefochten. Dieser war auf einer Versammlung auf Einladung der Gewerkschaft Ver.di gewählt worden.

„Die Gründung eines Betriebsrats kann fortgesetzt werden“, sagte Ver.di-Sekretär Andre Kretschmar der taz. „Es gibt auch einen Gerichtsbeschluss, dass das Unternehmen verpflichtet ist, unverzüglich das Wählerverzeichnis mit den wahlberechtigten Angestellten dem Wahlvorstand auszuhändigen“, sagte Kretschmar. Er geht davon, dass die Wahl in den nächsten acht Wochen stattfinden wird. Das Unternehmen will die Wahl eines gemeinsamen Betriebsrates aller Filialen verhindern. Es argumentiert, jeder Salon sei ein eigener Betrieb und deshalb betriebsratsfähig, weil es eine Salonleitung gebe.

Für Ver.di ist das ein Ablenkungsmanöver: Die unternehmerischen Entscheidungen der Frisör-Kette, die bundesweit 900 Filialen betreibt, würden von dem Bezirksverantwortlichen der Region getroffen. „In vielen Salons könnte gar kein Betriebsrat gewählt werden, weil dort weniger als fünf Beschäftigte arbeiten“, sagt Kretschmar.  KVA