Bürgermeister im Gegenwind

So hat sich Torsten Thormählen seine Karriere vermutlich nicht vorgestellt. Dem parteilosen Bürgermeister von Henstedt-Ulzburg wird Betrug und das Vorenthalten von Arbeitsentgelt in 47 Fällen vorgeworfen. Das Amtsgericht Norderstedt hat Strafbefehl gegen ihn erlassen. Auf den parteilosen Kommunalpolitiker könnte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und eine Zahlung von 10.000 Euro zukommen. Die Verteidigung kündigte an, Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Der gelernte Verwaltungsfachmann wurde mit 35 Jahren erster hauptamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Ellerau, die ihn gleich für eine zweite Amtszeit wählte. Als die Gemeinde im Zuge einer Verwaltungsreform der Stadtverwaltung Norderstedt angeschlossen wurde, wurde der Posten überflüssig und Thormählen stattdessen Stadtrat. 2009 brachte ihn die CDU für die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg ins Gespräch. Thormählen galt laut Medienberichten als „bürgernah, liebenswürdig und zuverlässig“. Nun erfährt der 49-Jährige Gegenwind: Die Gemeindevertretung hat geschlossen für ein Abwahlverfahren gegen ihn gestimmt. Der Vorwurf: Thormählen soll von 2007 bis 2011 seine Nebeneinkünfte als Vorstand der Kommunalbetriebe Ellerau, einem Tochterunternehmen der Gemeinde, nicht „vollumfänglich angezeigt“ haben. Nach NDR-Berichten habe er nicht gewusst, dass dies nötig sei. Der Stadt Norderstedt und der Gemeinde Henstedt-Ulzburg sollen so ein Schaden von rund 70.000 Euro entstanden sein.

Thormählen wurde vom Gemeinde-Hauptausschuss bis auf weiteres suspendiert. Ein weiteres Verfahren wegen Steuerhinterziehung läuft. Dem sieht Thormählen laut seinem Verteidiger allerdings gelassen entgegen. Der Kommunalpolitiker will seine Unschuld beweisen und hofft auf eine weitere „konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Gemeindevertretung“.

MIRIAM KERN