Bedroht von Hinrichtung

Der iranische Student Mohammad Amin Walian kann jederzeit hingerichtet werden. Wie die Staatsanwaltschaft bei den Revolutionsgerichten bekannt gab, wurde das Todesurteil über den Zwanzigjährigen am Mittwoch bestätigt.

Walian ist Student der Universität seiner Geburtsstadt Damghan, einer Stadt am Rand der Salzwüste im Osten Irans. Er wurde am 27. Dezember, dem schiitischen Trauertag Aschura, bei Auseinandersetzungen zwischen der Opposition und Sicherheitskräften festgenommen. Nach eigenen Angaben hat er dabei „Nieder mit der Diktatur!“ gerufen und Steine auf Polizisten geworfen. Verletzt habe er niemanden, sagte er vor dem Revolutionstribunal. Er habe gegen das brutale Vorgehen der Sicherheitskräfte protestieren wollen.

Das Gericht warf Walian vor, die Sicherheit und die nationalen Interessen Irans gefährdet und die Heiligtümer des Islam sowie die Führer der Islamischen Republik beleidigt zu haben. „Krieg gegen Gott“ lautet die Begründung des Todesurteils.

Walian stammt aus einer religiösen Familie, er ist Mitglied des Islamischen Studentenverbands und gehört keiner politischen Organisation an. Vor den umstrittenen Präsidentschaftswahlen am 6. Juni vergangenen Jahres arbeitete er im Büro von Oppositionsführer Mir Hossein Mussawi und engagierte sich in dessen Wahlkampf.

Todesurteile müssen gewöhnlich durch eine Fatwa, eine religiöse Anweisung eines Großajatollahs, legitimiert werden. Die oppositionelle Website Nedaye Sabse Asadi berichtete, die Fatwa sei von Makarem Schirasi erteilt worden. Doch dieser stellte auf seiner Website richtig, er habe keine solche Fatwa ausgesprochen. „Uns ist bekannt, dass Jugendliche oft emotional reagieren und dabei aggressiv vorgehen. Sie müssen belehrt und danach, falls sie nicht verderblichen Gruppen angehören, freigelassen werden“, fügte er hinzu.

Die größte studentische Organisation des Landes, Tahkim Wahdat, protestierte scharf gegen das Todesurteil und forderte die sofortige Freilassung Walians. Seit seiner Festnahme sitze er in einer Einzelzelle, habe keinen Rechtsbeistand und dürfe jetzt auch keinen Besuch mehr empfangen. Sollte das Urteil vollstreckt werden, werde dies das Regime teuer zu stehen kommen. BAHMAN NIRUMAND