Härtefallkommission zieht Bilanz

BRANDENBURG In fünf Jahren wurde 167 Ausländern zum Bleiberecht verholfen, 21 Gesuche waren erfolglos

Die brandenburgische Härtefallkommission hat seit ihrer Gründung vor fünf Jahren 167 ausreisepflichtigen Ausländern zu einer Aufenthaltserlaubnis verholfen. In 21 Fällen habe das Innenministerium das von der Kommission befürwortete Gesuch abgelehnt, teilte das Ministerium am Dienstag in Potsdam mit.

Bei 159 Ausländern habe die Kommission die Voraussetzungen für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis als nicht erfüllt angesehen. Mehr als ein Drittel der Anträge betraf Personen aus Serbien, Montenegro, Vietnam und Bosnien-Herzegowina.

Brandenburg war eines der ersten Länder, das auf der Grundlage des Zuwanderungsgesetzes aus dem Jahr 2005 eine Härtefallkommission eingerichtet hat. Das Gremium prüft auf Antrag, ob dringende humanitäre oder persönliche Gründe für die ausnahmsweise Gewährung einer Aufenthaltserlaubnis vorliegen. Der Innenminister ist nicht an die Empfehlung der Kommission gebunden. Dem Gremium gehören acht stimmberechtigte Mitglieder von Kirchen, Flüchtlingsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden, Kommunen, Landkreisen sowie der Landesregierung an.

Innenminister Rainer Speer (SPD) würdigte die Arbeit der Härtefallkommission. (epd)