Hohe Hürden für das Volk

TEILHABE Verein „Mehr Demokratie“ mit Volksbegehrensbericht 2012: Harsche Kritik an CDU, die sich gegen bundesweiten Volksentscheid sträubt

BERLIN taz | Am Ende war die Bilanz, die der Verein „Mehr Demokratie“ bei der Vorstellung seines „Volksbegehrensberichts 2012“ zog, vor allem eines nicht: eindeutig. So kritisierte der Vorstandssprecher des Vereins, Ralf-Uwe Beck, dass auf Bundesebene Deutschland das einzige Land in der EU sei, in dem keine Volksentscheide auf nationaler Ebene möglich seien. Auf Länderebene fiele die Bilanz hingegen überwiegend positiv aus, sagte Beck gestern in Berlin: 2012 habe es 10 neue und 26 laufende direkt demokratische Verfahren auf Landesebene gegeben.

Zwar gebe es auch in den Ländern noch viele formale Hürden, die ein Volksbegehren praktisch unmöglich machten, schränkte Beck ein – und lobte zugleich die grundsätzlich positive Entwicklung hin zu mehr Teilhabe der Bürger. Das Transparenzgesetz in Hamburg etwa verpflichte dortige Behörden, bestimmte Informationen ohne Nachfrage seitens der Bürger öffentlich zu machen. Das Gesetz geht übrigens auf ein Volksbegehren zurück. Mittlerweile gibt es auch in anderen Bundesländern, etwa in Nordrhein-Westfalen, ähnliche Initiativen für mehr Transparenz.

„Es gibt allerdings große Unterschiede unter den Bundesländern“, mahnte Beck, „direkte Demokratie funktioniert, aber mit angezogener Handbremse.“ So werden in Hamburg pro Jahr zwei neue Volksbegehren beantragt, während es in Hessen und Rheinland-Pfalz bisher nur jeweils eines gegeben hat. Als Hauptproblem macht der Verein die zu erfüllenden Quoren aus, die teilweise unmöglich zu erreichen seien. Ein Beispiel sei Hessen, wo 20 Prozent der Wahlberechtigten für ein Volksbegehren unterschreiben müssen – in Brandenburg liegt die Schwelle dagegen bei 3,8 Prozent,

Neben Reformen auf Länderebene ist die Einführung von Volksbegehren auf Bundesebene das zweite große Ziel von „Mehr Demokratie“. Besonders kritisiert der Verein hier die Union, die sich als einzige Partei gegen den bundesweiten Volksentscheid stemmt. Für eine entsprechende Verfassungsänderung ist aber eine Zweidrittelmehrheit und somit die Zustimmung von CDU/CSU nötig. KATHARIN TAI