WM markengeschützt

Nicht gegendarstellungsfähig: Jony Eisenbergs juristische Betrachtungen. Heute: Aus den Fifa-Medienrichtlinien

„Die vorliegenden FIFA-Medienrichtlinien wurden von der Fédération Internationale de Football Association (FIFA), dem Weltfußballverband und dem Organisator der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft [TM], die […] in Deutschland (im Folgenden: Wettbewerb) […] stattfindet, herausgegeben […]: Die […] FIFA-Medienrichtlinien gelten für alle Medienunternehmen (insbesondere Zeitungen), die über den Wettbewerb berichten […] Die Medien werden dazu aufgefordert, in ihren nicht gewerblichen Zeitungsartikeln die folgenden offiziellen Wettbewerbstitel zu verwenden. Die FIFA hat für den Wettbewerb folgende offizielle Titel genehmigt:

– FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006 [TM]

– FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2006 [TM]

– FIFA Fußball-Weltmeister-schaft [TM]

– FIFA WM Deutschland 2006 [TM]

– FIFA WM 2006 [TM]*

[…] Verwendung nur in Deutschland, Österreich und der Schweiz […] Die FIFA hat eine Anzahl urheberrechtlich geschützter Marken entworfen. Die FIFA fordert die Medien dazu auf, in oder in der Nähe ihrer nicht gewerblichen Artikel […] über den Wettbewerb die Marken zu verwenden […] Allerdings korrekt und in genauer Übereinstimmung mit den grafischen Richtlinien der FIFA. Die Medien werden angehalten, bei der redaktionellen Berichterstattung über den Wettbewerb […] die Marken zu verwenden. […] auf der Frontseite von Zeitungen: Die Marken dürfen die Frontseite […] nicht dominieren. […] auf der Frontseite von Zeitschriften: Jegliche Verwendung […] ist verboten, es sei denn, […] der Herausgeber benutzt die Marken zu Illustration von redaktionellen Hinweisen auf die Berichterstattung über den Wettbewerb […], die Größe sowie die Platzierung […] wurden von der FIFA genehmigt, und (er) hat von der FIFA für eine solche Verwendung vorgängig eine schriftliche Genehmigung erhalten. […] Die Marken dürfen weder geändert […] werden. Das gilt ebenso für den Copyright-Vermerk […] Die FIFA behält sich das Recht vor, die widerrechtliche Nutzung mit geeigneten Maßnahmen zu unterbinden. […] FIFA-Wortmarken: Die folgenden Bezeichnungen sind von der FIFA für den Wettbewerb urheberrechtlich als Wortmarken geschützt. Widerrechtliche Verwendung ist zu unterlassen. FIFA, World Cup, FIFA World Cup, FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006, FIFA WM 2006, Germany 2006, World Cup 2006, WM 2006. Dies ist keine vollständige Liste der zugunsten der FIFA geschützten Marken. Beispiele widerrechtlicher Verwendung der Marken: Abschätziger und rufschädigender Gebrauch: Der Gebrauch der Marken, der von der FIFA als abschätzig oder rufschädigend eingestuft wird.“

Welche Hybris! Die sollte man Mores und Pressefreiheit lehren!

JONY EISENBERG ist Rechtsanwalt