Hoeneß darf auf mildes Urteil hoffen

STEUERAFFÄRE Staatsanwaltschaft will angeblich nur Bewährungsstrafe für Bayern-Präsidenten fordern

BERLIN afp/dpa | Bayern-Präsident Uli Hoeneß kann einem Medienbericht zufolge im anstehenden Gerichtsverfahren wegen Steuerhinterziehung auf eine Bewährungsstrafe hoffen. Die Staatsanwaltschaft München wolle eine zweijährige Bewährungsstrafe für den Präsidenten des Fußballclubs FC Bayern München beantragen, meldet der Spiegel. Zudem solle Hoeneß eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen zahlen.

Dem Bericht zufolge stehen die Ermittlungen gegen den Aufsichtsratsvorsitzenden unmittelbar vor dem Abschluss. Noch im August wolle die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihn erheben. Der Prozess könne dann im September beginnen. Offenbar wolle die Justiz eine Vorschrift des Strafgesetzbuchs bemühen, die es dem Gericht erlaubt, die anvisierte Geldstrafe bei der Bewährung auszuklammern. Denn bei einer Gesamtstrafe von mehr als zwei Jahren ist eine Bewährung ausgeschlossen.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft wollte den Bericht nicht bestätigen: „Unser Stand ist unverändert“, sagte der Münchner Oberstaatsanwalt Ken Heidenreich am Sonntag. Derweil erhält Hoeneß Rückendeckung aus dem Aufsichtsrat des FC Bayern. Der Vorstandschef des Sportartikelkonzerns Adidas, Herbert Hainer, zugleich Aufsichtsrats-Vize, sprach sich für den Verbleib von Hoeneß im Amt des Aufsichtsratschefs aus. Auch falls Hoeneß angeklagt werde, solle er sein Amt weiter ausüben, sagte Hainer dem Focus.