Bürgerämter gehen ins Netz

Der Innensenator führt ein Online-Meldeverfahren ein. Wer nach Berlin zieht, kann die Wohnung im Internet anmelden. Zudem kündigt Körting an, dass eine Privatfirma die Fanmeile videoüberwacht

VON MARTIN REISCHKE

Neuberliner sollen ihren Wohnsitz künftig per Internet melden können. Die nötige Novellierung des Meldegesetzes hat der Senat gestern beschlossen. Damit wird das Berliner Gesetz dem Bundesgesetz angepasst, das vor vier Jahren verabschiedet wurde. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) rechnet damit, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause das Abgeordnetenhaus passiert.

„Wir können die Neuregelung dann sofort umsetzen“, sagte Martin Steltner, Sprecher der Innenverwaltung. „So werden die Verwaltungswege verkürzt und vereinfacht.“ Selbst die Datenschützer unterstützen die Idee des Senators: „Datenschutzrechtlich haben wir überhaupt keine Bedenken“, sagt Hanns-Wilhelm Heibey, der stellvertretende Datenschutzbeauftragte.

Denn für die elektronische Meldung soll die so genannte qualifizierte Signatur verwendet werden – ein kompliziertes kryptografisches Verfahren, das auf der asymmetrischen Verschlüsselung basiert. Doch die Sicherheit hat ihren Preis. Wer an dem neuen Verfahren teilnehmen will, braucht ein Kartenlesegerät und eine Chipkarte, auf dem zwei Zugangsschlüssel gespeichert sind. Momentan kostet allein die Karte mindestens 50 Euro. „Wenn die dann nur für die Meldebehörde genutzt werden kann, dann werden sich nicht viele beteiligen“, befürchtet Heibey. „Das Verfahren ist schließlich nicht neu, wird aber bisher nur von Technikfreaks genutzt.“

Auch einfache Melderegisterauskünfte – so die Suche nach Name und Anschrift – sollen künftig online eingeholt werden können. Zusätzlich soll der Waffenscheinbesitz und die steuerrechtliche Identifikationsnummer ins Melderegister aufgenommen werden.

Ausländer können in Zukunft auf eine Meldung in Berlin verzichten, wenn sie nur zwei Monate bleiben. Voraussetzung ist allerdings, dass sie bei Verwandten wohnen. Brandenburg ist in diesem Punkt besucherfreundlicher: Dort müssen sich Ausländer auch dann nicht melden, wenn sie für zwei Monate eine Privatunterkunft mieten.