Geheimakten entsperrt

BUBACK-MORD Die Aussagen der Ex-RAFlerin Verena Becker sind im bevorstehenden Prozess verwertbar

FREIBURG taz | Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat endlich die Verfassungsschutzakten von Verena Becker entsperrt. Die Bundesanwaltschaft (BAW) kann sie jetzt im bevorstehenden Prozess gegen Becker verwenden. „Voraussichtlich Mitte April werden wir die Anklage vorlegen“, sagte BAW-Sprecher Frank Wallenta der taz.

Die Ex-RAF-Frau Becker soll 1977 an der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback beteiligt gewesen sein. Die BAW sieht sie als Mittäterin. Im August 2009 wurde Becker festgenommen, unter anderem weil DNA-Spuren von ihr an den damaligen Bekennerschreiben gefunden wurden. Doch der Bundesgerichtshof stufte sie nur als Helferin ein und entließ sie im Dezember aus der U-Haft.

Anfang der 80er-Jahre kooperierte Becker zeitweilig mit dem Verfassungsschutz. Sie saß damals wegen versuchten Polizistenmordes in Haft. Dabei machte sie auch Aussagen zum Buback-Mord. Insgesamt geht es um 227 Seiten Aussagen und 82 Seiten Auswertung. Die Akten wurden bisher vom damaligen Innenminister Schäuble gesperrt – wegen der einst gegenüber Becker zugesicherten Vertraulichkeit. Die Bundesanwaltschaft durfte die Akten zwar lesen, aber nicht für ihre Anklageschrift verwenden. Eher am Rande sagte Becker damals zum Buback-Mord: Christian Klar habe das Fluchtauto gefahren, Günter Sonnenberg das Tatmotorrad gesteuert und Stefan Wisniewski als Beifahrer geschossen.

CHRISTIAN RATH