HAASENBURG-HEIM
: Geflohener Junge muss nicht zurück

LÜBBEN | Einer von drei ausgerissenen Jungen muss nicht zurück in eins der umstrittenen Haasenburg-Heime in Brandenburg. Das entschied das Amtsgericht Lübben gestern in Abstimmung mit dem Jugendamt. Die Vormünderin des Jungen zog den Antrag zurück, die Unterbringung im Heim zu verlängern. Der 15-Jährige war nicht bei der Anhörung dabei. Derzeit ist sein Aufenthaltsort unbekannt. Die beiden anderen 16-Jährigen aus Saarbrücken und Hamburg sind zurück im Heim. (taz/dpa)