Keine Ausnahme

HÄRTEFALL Bildungsbehörde lehnte kurzen Schulweg für traumatisiertes Adoptivkind ab

Ein frühtraumatisiertes zehnjähriges Mädchen ist von der Schulbehörde nicht als Härtefall anerkannt worden und auch bei der Verlosung der Schulplätze durchgefallen. Die Folge: Das Kind soll vom Sommer an einen Schulweg quer durch die Stadt auf sich nehmen. Die Adoptiveltern sind empört. Sie hatten den Härtefallantrag mit der Begründung gestellt, dass das Kind psychisch labil sei. Unter „spezifischen pädagogischen Rahmenbedingungen“ an der Gesamtschule Bremen-Mitte wäre es bestens aufgehoben, finden sie.

Karla Götz, Sprecherin der zuständigen Behörde, wollte sich zu den Gründen der Ablehnung in dem Einzelfall nicht äußern. Allgemein meinte sie, die Härtefallanträge würden auf Grund früherer Gerichtsverfahren sehr streng geprüft. „Kinder mir körperlichen Gebrechen, die eine Schule mit entsprechenden Einrichtungen wie einem Fahrstuhl brauchen“, gelten beispielsweiseunstreitig als Härtefälle, so Götz. Bei jedem Antrag müssten die jeweiligen Details genau geprüft werden, erklärte die Pflegeeltern. Die traumatischen Kindheitserfahrungen einer Fremdplatzierung scheinen aber nicht zu den erforderlichen Details zu gehören. Die Adoptivmutter wirft den Behörden dagegen vor, dass in ihrem Fall gerade „nicht individuell nachgeschaut“ worden sei. Die früher praktizierte Lösung, einfach eine weitere Klasse einzurichten, wird von der Schulbehörde in diesem Jahr abgelehnt. Götz verwies zur Begründung auf die festgelegten Kapazitätsbeschränkungen der Schulen: „Mehr Klassen bedeuten mehr Raumbedarf. Für die anderen Schüler würden Räume wegfallen, was wiederum die pädagogischen Bedingungen verschlechtern würde.“

Nun soll das Kind also täglich rund fünf Kilometer in die Stadtteilschule Carl-Goerdeler-Straße fahren, noch dazu „in einem sozialen Brennpunkt“. Die Adoptiveltern fürchten um die „gesamte psychosoziale Entwicklung“ des Kindes und bitten Bildungssenatorin Jürgens-Pieper (SPD) in einem Brief um eine Einzelfallentscheidung. Sollte die Behörde diesem Wunsch nicht nachkommen, wollen sie den Schulplatz vor Gericht erstreiten. KK